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| Die braune
Wurzel allen Übels: Nur wer sich ständig der Geschichte bewusst
ist versteht das Heute |
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Ziel: ein vehementes Plädoyer für das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland
A. |
Die
Reichsabgabenordnung von 1919 mit dem Steueranpassungsgesetz von
1934 ist die
Grundlage des heutigen deutschen
Steuerrechts.
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Wie in dem
unten angeführten Artikel
Nationalsozialistisches
Steuerrecht und Restitution trefflich nachge-wiesen wird, war das
nationalsozialistische Steuerrecht ein pro-aktives System
der Repression und Enteignung der Juden als besonders
vermögende Bevölkerungsgruppe. Ohne diese
Enteignungsstrategie und - aktion wäre die Wiederaufrüstung des 3.
Reiches - und damit der Beginn des II. Weltkrieges - nicht möglich
gewesen. Mit dem Steueranpassungsgesetz von 1934 wurde zur
Ausübung totalitärer Macht mit deutscher Gründlichkeit von
den nationalsozialistischen Steuerjuristen ein ungeheuer
subtiles und effizientes System von Verordnungen geschaffen,
das vor allem die Entrechtung und scheinbar legale
Enteignung der Juden zum Ziel hatte. In diesem Gesetz wurde
mehrfach der Begriff "Nationalsozialistische Ausrichtung"
und Zielsetzung verwendet. |
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Nach dem
Ende des 3. Reiches wurde von der Finanzverwaltung der
Bundesrepublik die frühere Reichsabgabenordnung
übernommen, siehe unten den Beitrag "die amerikanische
Erbsünde". Schrittweise hat man in den Gesetzestexten zwar
einzelne Begriffe geschwärzt oder ausgetauscht, es blieb
jedoch unter dem alibiartig verwendeten "Deckmantel der
neuen Bundesrepublik des Grundgesetzes" das repressive und
grundsätzlich konfiskatorische Instrumentarium zur
Entrechtung der Steuerbürger - gleich welcher
Gruppenzugehörigkeit - erhalten. |
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Die
katastrophale Entwicklung der öffentlichen Finanzen und
faktische Bankrottsituation des Sozialstaates Bundesrepublik
Deutschland (
) brachte die Notwendigkeit für die Politiker, die alten
repressiven Instrumente des nationalsozialistischen
Steuerrechts wieder zu aktivieren. Was man machte, war vor
allem der Austausch von Begriffen. Nationalsozialistische
Einstellung und die damit verbundene Konfiszierung jüdischen
Eigentums wurde ersetzt durch eine
"pro - fiskalische" Denkweise,
die aber die gleichen Inhalte hat wie die frühere,
"überwundene" Methodik des totalitären Staates. Wie in
dieser Webseite an vielen Beispielen gezeigt, hat der
deutsche Steuerbürger praktisch keine Rechte. Er hat auch keine
Möglichkeit sich auf seine Grundrechte und die Verfassung zu
berufen, weil sich die Finanzverwaltung mit Hilfe des
Parlaments und der Politiker einen eigenen Rechtsraum
geschaffen hat, der eben "pro-fiskalisch" ist.
Dieser autonome Rechtsraum ist ausserhalb des Grundgesetzes
angesiedelt und wird auch von der Justiz nicht berührt, da
für die Finanzverwaltung eine eigene Sondergerichtsbarkeit
geschaffen wurde, die von Mitgliedern der Finanzverwaltung
besetzt ist und "Gerichtsentscheidungen" pro-fiskalisch
trifft. Dass die
Details der Organisation und der Aktionen der
Finanzverwaltung gegen das Grundgesetz verstossen interessiert die
Machthaber im pro-fiskalischen System überhaupt nicht.
Einzige Aufgabe und Ziel der
Finanzverwaltung ist die am maximalen Ergebnis orientierte
Eintreibung von Steuern für die Ausgabengelüste der
Politiker. |
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Dabei
tritt eine befremdliche Polarisierung und
Kriminalisierung ein. Die Finanzverwaltung betrachtet
jeden Steuerzahler als potentiellen Steuerbetrüger.
Umgekehrt verstösst die Finanzverwaltung ständig gegen
die nach wie vor bestehenden gesetzlichen Regelungen des
Grundgesetzes und des Rechtsstaats. Dadurch werden
Finanzbeamte oftmals zu eindeutigen formellen
Gesetzesbrechern mit klaren strafrechtlichen Aspekten,
was nur dadurch "abgepuffert" wird, dass die
Staatsanwaltschaften als "verwandtes staatliches
Exekutivorgan" die Themen des Rechtsbruchs und der
Rechtsbeugung durch die Finanzbeamten nicht aufgreifen
und etwaige Ermittlungsverfahren von Beginn an
blockieren.
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| Das
Fazit? Eine echte unabwendbare Katastrophe, die die
Grundlagen unserer Gesellschaft gefährdet! |
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Zusammengestellt und verfasst und von
Dr. Christian Nehammer |
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| eine Leserzuschrift:
das deutsche Steuerrecht ist eine Hinterlassenschaft des
Nazi-Regimes |
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| B. |
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Die
amerikanische "Erbsünde": die deutsche Finanzverwaltung und das deutsche Steuerrecht |
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Kurze Zeit nach dem
Ende des 2. Weltkrieges wurde für die amerikanischen
Politiker eine massive kommunistische Bedrohungssituation
aufgebaut, die von gewissen politischen Richtungen geradezu
fanatisch proklamiert wurde und in den fünfziger Jahren zum
radikalen Anti-Kommunismus des "McCarthyismus" führte (Details ).
Ausgelöst wurde dies von den stalinistischen
Expansionsplänen, die ganz Europa umfassten, aber wohl auch
von der für amerikanische Politiker entstandenen
Notwendigkeit neue Bedrohungsszenarien zwecks Durchsetzung
eigener politischer Doktrin aufzubauen, nachdem die
nationalsozialistische und die japanische "Terrorbedrohung"
weggefallen war. Schliesslich wurden aus den vormals Verbündeten Westalliierten und der
Sowjetunion Erzfeine, der Kalte Krieg begann (Details
). |
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Nach
Überzeugung der amerikanischen politischen und
militärischen Verwaltung sollte Westdeutschland ein
wesentliches Bollwerk gegen den von der Sowjetunion
beherrschten Ostblock und die Expansionspläne der
Stalinisten darstellen. Dies erschien den
Amerikanern konsequent, da das nationalsozialistische
System auch einen radikalen Antikommunismus beinhaltete. |
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Dadurch kam
es zur "Erbsünde" der Amerikaner. Nach den anfänglichen
Bestrebungen der alliierten Militärverwaltung
nationalsozialistische Täter zu fassen und wie in den
Nürnberger Prozessen (Details
)
mit weltweiter Öffentlichkeit zu verurteilen, wurde von
den Westalliierten sehr bald die Verfolgung und
gerichtliche Ahndung der verbliebenen grossen
personellen Basis nationalsozialistischer Verwaltung und
Justiz eingestellt, um die Mitglieder der
vorgenannten Gruppierungen für die neu zu etablierende
staatliche Verwaltung in Westdeutschland zu nutzen. So wurde es gemacht.
Dies betraf zehntausende ehemalige Nazi - Beamte. |
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Bekanntes
Beispiel für diese durch die Alliierten erfolgte Übernahme der Nazitäter in das
deutsche Nachkriegssystem ist beispielsweise die
am 1. April 1946 erfolgte Schaffung der "Organisation Gehlen" (Details
)
des früheren Generalmajors Reinhard Gehlen, vormals
Leiter der "Abteilung "Fremde Heere Ost" des
einstigen Generalstabs der deutschen Wehrmacht. Aus
dieser Organisation Gehlen ´wurde in der Folge der
Bundesnachrichtendienst (BND) mit dessen erstem
Präsidenten Reinhard Gehlen. Diese Organisation
Gehlen "beherbergte" etliche schwer belastete
Nazitäter, unter anderem auch den deutschen
Medizinprofessor Dr. Schreiber, der im Drittem Reich
höchst
problematische Menschenversuche durchführte. Diese
menschenverachtenden Aktionen wurden nach dem Krieg
unter der Ägide der Organisation Gehlen fortgesetzt,
wobei es zu einer grossen Zahl "finaler Folterungen"
gekommen sein soll, Folterungen mit Todesfolge also.
(Details
). Später
wurden vom BND alle Ergebnisse der "Folterforschung" der
SS und der späteren Organisation Gehlen an den amerikanischen CIA weiter geleitet. Hier liegen
die Grundlagen moderner US-amerikanischer
Foltermethoden (Details
) |
Waterboarding, eine der abscheulichsten
Foltermethoden mit eigentlich deutschen Anfängen
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Weniger spektakulär aber nicht minder gründlich war
die erwähnte durch die Westalliierten aus Einfachkeitsgründen
vor dem Hintergrund des eingetretenen panischen
Anti-Kommunismus erfolgte Übernahme der
früheren nationalsozialistischen Verwaltungsexperten
und Juristen in den neuen Staat der Bundesrepublik
Deutschland.
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Genauso
schwerwiegend aber ist, dass die "von früher
übernommene" Nazi - Gilde der
Verwaltungs- und Finanzbeamten sowie Juristen der jungen
Nachkriegs -Bundesrepublik Deutschland in Ihren
Köpfen, ihrer Arbeitseinstellung, den Methoden und
insbesondere der Einstellung gegenüber den
Steuerbürgern unverändert die gleiche Haltung
eingebracht hat, die ihnen früher im Rahmen der
nationalsozialistischen Ausbildung eingetrichtert
wurde. Damals ging es vor allem darum wegen der
dramatischen Geldknappheit des Staates dem Fiskus
und Hitler-Deutschland
Geldmittel zu verschaffen und zwar unter allen nur
erdenklichen Methoden und unter vom Unrechtsstaat
legitimierter "institutionalisierter Rechtsbeugung"
durch die gleichgeschaltete Justiz. Grösste
Zielgruppe waren die Juden, denen durch die
Nazi-Justiz und Finanzverwaltung schrittweise alle
fundamentalen Menschenrechte aberkannt wurden,
insbesondere exekutiert durch das 1934 eingeführte
"Steueranpassungsgesetz" zur Reichsabgabenordnung.
Die damaligen "geächteten" jüdischen Deutschen
hatten keine Möglichkeit mehr, sich mit
Rechtsmitteln oder anderen Instrumenten gegen die
Willkürakte der Finanzverwaltung zu wehren.
Damit
stellte die Reichsfinanzverwaltung zwischen den
Jahren 1934 bis 1940 das wesentlichste Instrument
der Judenverfolgung dar, d.h. die
nationalsozialistischen Terror - Finanzgesetze
hatten vor allem auch die Aufgabe zu erfüllen,
schrittweise das Privat- und Firmenvermögen der
Juden dem Staat zuzuführen. ´"Die staatlichen
Finanzbehörden zählten zu den wichtigsten Akteuren
im komplexen Prozess der wirtschaftlichen
Ausplünderung der deutschen Juden. Die fiskalische
Verfolgung umfasste vor allem vier Bereiche:
steuerliche Diskriminierungen, die Sperrung und
Beschlagnahmung von Emigrantenvermögen,
Sonderabgaben (insbesondere die
'Judenvermögensabgabe') sowie die Einziehung und
Weiterverwertung des Eigentums der
Deportationsopfer" (Zitat, siehe Details
).
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Das wichtigste Instrument
nationalsozialistischer Ausbeutung bildete die
Reichsabgabenordnung von 1919 in der Fassung des
Steueranpassungsgesetzes von 1934. Dieses Gesetz
blieb bis 1977 in Kraft und wurde dann von der
heutigen Abgabenordnung abgelöst, die zu grossen
Teilen auf der alten Reichsabgabenordnung
basiert
(Details
).
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Und auf
der Grundlage dieser Geisteshaltung wurden in der
jungen Bundesrepublik nach dem Krieg von den
vormaligen Nazi-Finanzbeamten und Juristen Generationen
von Steuerbeamten ausgebildet. In dieser Ausbildung
und Geisteshaltung sucht man vergeblich jede
Bezugnahme oder Betonung der Bedeutung der
Verfassung der Bundesrepublik, dem Grundgesetz
(Details
).
Ähnlich ist die Situation bei den Steuerjuristen der
Finanzgerichte.
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Ein
Schutz des Steuerbürgers vor willkürlichen
"Hoheitsakten" der Finanzverwaltung - eigentlich
wesentlichste Aufgabe der Grundrechte des
Grundgesetzes - findet nicht statt, weil dies in
der von früher übernommenen Abgabenordnung nicht
vorgesehen ist. Die Finanzämter sind befugt
vollstreckbare Bescheide - die einem Urteil
gleich kommen - zu eigenen Gunsten zu erstellen
und kontrollieren in der Folge jedes Verfahren
einschliesslich des Rechtswegs, mit dem ein
Steuerbürger zu seinem Recht kommen möchte.
Die
dem Bürger zustehende Schutzfunktion der
Grundrechte und des Grundgesetzes vor fiskalisch
determinierten Willkürakten der Finanzverwaltung
ist in Wirklichkeit praktisch ausgesetzt und
bedeutungslos. |
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Zusammengestellt und verfasst und von
Dr. Christian Nehammer |
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C.
Nationalsozialistisches
Steuerrecht und Restitution
Dr. Ronald Faber, LL.M.
(Yale) und Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel
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Die beiden
Autoren haben eine rechtshistorische Lücke geschlossen, über
deren Größe man erst Bescheid weiß, nachdem man ihre Schrift
gelesen hat.
In
moderner Terminologie lässt sich das nationalsozialistische
System als Ausformung organisierter Kriminalität beschreiben.
Die an die Macht gekommene „Bewegung“ konnte über das
Rechtssystem souverän verfügen, und zwar sowohl über die
Rechtsetzung selbst als auch über den „Rechtsapparat“ zur
Interpretation und Vollziehung der Normen. So wurden die
verbrecherischen Absichten auf ausgeklügelte und differenzierte
Weise, wie es gerade passte, umgesetzt: Einmal der offene und
von einem gleichgeschalteten Staatsapparat nicht verfolgte
Rechtsbruch, dann die explizit diskriminierende Rechtssetzung,
schließlich die vor allem im Privatrecht wirksame
Uminterpretation des geltenden Rechts durch seine dogmatische
Aushöhlung.
Funktionierte es im Zivilrecht hauptsächlich über Rechtsfiguren,
die die Lehre bereitstellte, musste im Steuerrecht eine
besondere Rechtstechnik gefunden werden. Dieses Rechtsgebiet
zeichnete sich ja stets durch eine relativgenaue
gesetzliche Determination aus. Das Regime hatte die eng am
Gesetz hängenden Finanzbeamten und Finanzrichter in den Griff zu
bekommen: Zur Aushebelung des positiven Rechts wurde hier der
singuläre Weg beschritten, mit § 1 des Steueranpassungsgesetzes
von 1934 anzuordnen, dass die Steuergesetze nach
„nationalsozialistischer Weltanschauung“ auszulegen seien, dass
die „Volksanschauung“ zu berücksichtigen sei und dass dies auch
für die Beurteilung von Tatbeständen (was immer das
rechtsdogmatisch bedeuten sollte) zu gelten habe. Damit wurde
das nationalsozialistische Naturrecht der „höherwertigen“ Rasse
über eine globale Rechtsanwendungsregel zum Inhalt des positiven
Rechts und so gelang es, das allgemeine – an sich nicht
diskriminierende – Steuerrecht zum Mittel der wirtschaftlichen
Vernichtung hauptsächlich der Juden zu machen. |
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Details:
Nationalsozialistisches Steuerrecht
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| Themenportal
Europäische Geschichte |
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| Die
Reichsabgabenordnung |
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| Steueranpassungsgesetz
1934, Fritz Reinhardt |
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Finanzverwaltung und
Judenverfolgung |
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Scheinlegalität und
Rechtsbeugung |
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D.
Und die
Details der "Rechtsentwicklung"
ab 1933 bestimmen auch heute
noch das Geschehen in der Bundesrepublik Deutschland: die
heute noch praktizierten Details der
Verwaltungsgerichtsbarkeit können auf die Finanzverwaltung
und die Finanzgerichte übertragen werden, d.h. diese bewegen
sich entgegen der deutlichen Bestimmung des Grundgesetzes
ausserhalb der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik
Deutschland |
| aber |
|
".....Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung
staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und
von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen
Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde,
Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig
ist....." |
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| Quelle:
wichtige und scharfsinnig dargestellte Details in
"Die historische Entwicklung des Rechtsstaatsgedankens
in Deutschland" |
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