Die braune Wurzel allen Übels: Nur wer sich ständig der Geschichte bewusst ist versteht das Heute

 

Ziel: ein vehementes Plädoyer für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

 

A.

Die Reichsabgabenordnung von 1919 mit dem Steueranpassungsgesetz von 1934 ist die Grundlage des heutigen deutschen Steuerrechts.  
 

Wie in dem unten angeführten Artikel Nationalsozialistisches Steuerrecht und Restitution trefflich nachge-wiesen wird, war das nationalsozialistische Steuerrecht ein pro-aktives System der Repression und Enteignung der Juden als besonders vermögende Bevölkerungsgruppe. Ohne diese Enteignungsstrategie und - aktion wäre die Wiederaufrüstung des 3. Reiches - und damit der Beginn des II. Weltkrieges - nicht möglich gewesen. Mit dem Steueranpassungsgesetz von 1934 wurde zur Ausübung totalitärer Macht mit deutscher Gründlichkeit von den nationalsozialistischen Steuerjuristen ein ungeheuer subtiles und effizientes System von Verordnungen geschaffen, das vor allem die Entrechtung und scheinbar legale Enteignung der Juden zum Ziel hatte. In diesem Gesetz wurde mehrfach der Begriff "Nationalsozialistische Ausrichtung" und Zielsetzung verwendet.

 

Nach dem Ende des 3. Reiches wurde von der Finanzverwaltung der Bundesrepublik die  frühere Reichsabgabenordnung übernommen, siehe unten den Beitrag "die amerikanische Erbsünde". Schrittweise hat man in den Gesetzestexten zwar einzelne Begriffe geschwärzt oder ausgetauscht, es blieb jedoch unter dem alibiartig verwendeten "Deckmantel der neuen Bundesrepublik des Grundgesetzes" das repressive und grundsätzlich konfiskatorische Instrumentarium zur Entrechtung der Steuerbürger - gleich welcher Gruppenzugehörigkeit -  erhalten.

 

Die katastrophale Entwicklung der öffentlichen Finanzen und faktische Bankrottsituation des Sozialstaates Bundesrepublik Deutschland ( ) brachte die Notwendigkeit für die Politiker, die alten repressiven Instrumente des nationalsozialistischen Steuerrechts wieder zu aktivieren. Was man machte, war vor allem der Austausch von Begriffen. Nationalsozialistische Einstellung und die damit verbundene Konfiszierung jüdischen Eigentums wurde ersetzt durch eine "pro - fiskalische" Denkweise, die aber die gleichen Inhalte hat wie die frühere, "überwundene" Methodik des totalitären Staates. Wie in dieser Webseite an vielen Beispielen gezeigt, hat der deutsche Steuerbürger praktisch keine Rechte. Er hat auch keine Möglichkeit sich auf seine Grundrechte und die Verfassung zu berufen, weil sich die Finanzverwaltung mit Hilfe des Parlaments und der Politiker einen eigenen Rechtsraum geschaffen hat, der eben "pro-fiskalisch" ist. Dieser autonome Rechtsraum ist ausserhalb des Grundgesetzes angesiedelt und wird auch von der Justiz nicht berührt, da für die Finanzverwaltung eine eigene Sondergerichtsbarkeit geschaffen wurde, die von Mitgliedern der Finanzverwaltung besetzt ist und "Gerichtsentscheidungen" pro-fiskalisch trifft. Dass die Details der Organisation und der Aktionen der Finanzverwaltung gegen das Grundgesetz verstossen interessiert die Machthaber im pro-fiskalischen System überhaupt nicht.

Einzige Aufgabe und Ziel der Finanzverwaltung ist die am maximalen Ergebnis orientierte Eintreibung von Steuern für die Ausgabengelüste der Politiker.

 

Dabei tritt eine befremdliche Polarisierung und Kriminalisierung ein. Die Finanzverwaltung betrachtet jeden Steuerzahler als potentiellen Steuerbetrüger. Umgekehrt verstösst die Finanzverwaltung ständig gegen die nach wie vor bestehenden gesetzlichen Regelungen des Grundgesetzes und des Rechtsstaats. Dadurch werden Finanzbeamte oftmals zu eindeutigen formellen Gesetzesbrechern mit klaren strafrechtlichen Aspekten, was nur dadurch "abgepuffert" wird, dass die Staatsanwaltschaften als "verwandtes staatliches Exekutivorgan" die Themen des Rechtsbruchs und der Rechtsbeugung durch die Finanzbeamten nicht aufgreifen und etwaige Ermittlungsverfahren von Beginn an blockieren.               

 
Das Fazit? Eine echte unabwendbare Katastrophe, die die Grundlagen unserer Gesellschaft gefährdet!
Zusammengestellt und verfasst und von Dr. Christian Nehammer
 

          
     
   
   
eine Leserzuschrift: das deutsche Steuerrecht ist eine Hinterlassenschaft des Nazi-Regimes
 

B.

 

Die amerikanische "Erbsünde": die deutsche Finanzverwaltung und das deutsche Steuerrecht

Kurze Zeit nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde für die amerikanischen Politiker eine massive kommunistische Bedrohungssituation aufgebaut, die von gewissen politischen Richtungen geradezu fanatisch proklamiert wurde und in den fünfziger Jahren zum radikalen Anti-Kommunismus des "McCarthyismus" führte (Details  ). Ausgelöst wurde dies von den stalinistischen Expansionsplänen, die ganz Europa umfassten, aber wohl auch von der für amerikanische Politiker entstandenen Notwendigkeit neue Bedrohungsszenarien zwecks Durchsetzung eigener politischer Doktrin aufzubauen, nachdem die nationalsozialistische und die japanische "Terrorbedrohung" weggefallen war. Schliesslich wurden aus den vormals Verbündeten Westalliierten und der Sowjetunion Erzfeine, der Kalte Krieg begann (Details ).

 

Nach Überzeugung der amerikanischen politischen und militärischen Verwaltung sollte Westdeutschland ein wesentliches Bollwerk gegen den von der Sowjetunion beherrschten Ostblock und die Expansionspläne der Stalinisten darstellen. Dies erschien den Amerikanern konsequent, da das nationalsozialistische System auch einen radikalen Antikommunismus beinhaltete.

 

Dadurch kam es zur "Erbsünde" der Amerikaner. Nach den anfänglichen Bestrebungen der alliierten Militärverwaltung nationalsozialistische Täter zu fassen und wie in den Nürnberger Prozessen  (Details ) mit weltweiter Öffentlichkeit zu verurteilen, wurde von den Westalliierten sehr bald die Verfolgung und gerichtliche Ahndung der verbliebenen grossen personellen Basis nationalsozialistischer Verwaltung und Justiz eingestellt, um die  Mitglieder der vorgenannten Gruppierungen für die neu zu etablierende staatliche Verwaltung in Westdeutschland zu nutzen. So wurde es gemacht. Dies betraf zehntausende ehemalige Nazi - Beamte.

 

Bekanntes Beispiel für diese durch die Alliierten erfolgte Übernahme der Nazitäter  in das deutsche Nachkriegssystem  ist beispielsweise die am 1. April 1946 erfolgte Schaffung der "Organisation Gehlen" (Details ) des früheren Generalmajors Reinhard Gehlen, vormals Leiter der "Abteilung "Fremde Heere Ost" des einstigen Generalstabs der deutschen Wehrmacht. Aus dieser Organisation Gehlen ´wurde in der Folge der Bundesnachrichtendienst (BND) mit dessen erstem Präsidenten Reinhard Gehlen. Diese Organisation Gehlen "beherbergte" etliche schwer belastete Nazitäter, unter anderem auch den deutschen Medizinprofessor Dr. Schreiber, der im Drittem Reich höchst problematische Menschenversuche durchführte. Diese menschenverachtenden Aktionen wurden nach dem Krieg unter der Ägide der Organisation Gehlen fortgesetzt, wobei es zu einer grossen Zahl "finaler Folterungen" gekommen sein soll, Folterungen mit Todesfolge also. (Details  ). Später wurden vom BND alle Ergebnisse der "Folterforschung" der SS und der späteren Organisation Gehlen an den amerikanischen CIA weiter geleitet. Hier liegen die Grundlagen moderner US-amerikanischer Foltermethoden (Details )

Waterboarding, eine der abscheulichsten Foltermethoden mit eigentlich deutschen Anfängen 
 

Weniger spektakulär aber nicht minder gründlich war die erwähnte durch die Westalliierten aus Einfachkeitsgründen vor dem Hintergrund des eingetretenen panischen Anti-Kommunismus erfolgte Übernahme der früheren nationalsozialistischen Verwaltungsexperten und Juristen in den neuen Staat der Bundesrepublik Deutschland.
 

Genauso schwerwiegend aber ist, dass die "von früher übernommene" Nazi - Gilde der Verwaltungs- und Finanzbeamten sowie Juristen der jungen Nachkriegs -Bundesrepublik Deutschland in Ihren Köpfen, ihrer Arbeitseinstellung, den Methoden und insbesondere der Einstellung gegenüber den Steuerbürgern unverändert die gleiche Haltung eingebracht hat, die ihnen früher im Rahmen der nationalsozialistischen Ausbildung eingetrichtert wurde. Damals ging es vor allem darum wegen der dramatischen Geldknappheit des Staates dem Fiskus und Hitler-Deutschland Geldmittel zu verschaffen und zwar unter allen nur erdenklichen Methoden und unter vom Unrechtsstaat legitimierter "institutionalisierter Rechtsbeugung" durch die gleichgeschaltete Justiz. Grösste Zielgruppe waren die Juden, denen durch die Nazi-Justiz und Finanzverwaltung schrittweise alle fundamentalen Menschenrechte aberkannt wurden, insbesondere exekutiert durch das 1934 eingeführte "Steueranpassungsgesetz" zur Reichsabgabenordnung. Die damaligen "geächteten" jüdischen Deutschen hatten keine Möglichkeit mehr, sich mit Rechtsmitteln oder anderen Instrumenten gegen die Willkürakte der Finanzverwaltung zu wehren.

Damit stellte die Reichsfinanzverwaltung zwischen den Jahren 1934 bis 1940 das wesentlichste Instrument der Judenverfolgung dar, d.h. die nationalsozialistischen Terror - Finanzgesetze hatten vor allem auch die Aufgabe zu erfüllen, schrittweise das Privat- und Firmenvermögen der Juden dem Staat zuzuführen. ´"Die staatlichen Finanzbehörden zählten zu den wichtigsten Akteuren im komplexen Prozess der wirtschaftlichen Ausplünderung der deutschen Juden. Die fiskalische Verfolgung umfasste vor allem vier Bereiche: steuerliche Diskriminierungen, die Sperrung und Beschlagnahmung von Emigrantenvermögen, Sonderabgaben (insbesondere die 'Judenvermögensabgabe') sowie die Einziehung und Weiterverwertung des Eigentums der Deportationsopfer" (Zitat, siehe Details ).

Das wichtigste Instrument nationalsozialistischer Ausbeutung bildete die Reichsabgabenordnung von 1919 in der Fassung des Steueranpassungsgesetzes von 1934. Dieses Gesetz blieb bis 1977 in Kraft und wurde dann von der heutigen Abgabenordnung abgelöst, die zu grossen Teilen auf der alten Reichsabgabenordnung basiert (Details ).

Und auf der Grundlage dieser Geisteshaltung wurden in der jungen Bundesrepublik nach dem Krieg von den vormaligen Nazi-Finanzbeamten und Juristen Generationen von Steuerbeamten ausgebildet. In dieser Ausbildung und Geisteshaltung sucht man vergeblich jede Bezugnahme oder Betonung der Bedeutung der Verfassung der Bundesrepublik, dem Grundgesetz  (Details ). Ähnlich ist die Situation bei den Steuerjuristen der Finanzgerichte.
 

Ein Schutz des Steuerbürgers vor willkürlichen "Hoheitsakten" der Finanzverwaltung - eigentlich wesentlichste Aufgabe der Grundrechte des Grundgesetzes - findet nicht statt, weil dies in der von früher übernommenen Abgabenordnung nicht vorgesehen ist. Die Finanzämter sind befugt vollstreckbare Bescheide - die einem Urteil gleich kommen - zu eigenen Gunsten zu erstellen und kontrollieren in der Folge jedes Verfahren einschliesslich des Rechtswegs, mit dem ein Steuerbürger zu seinem Recht kommen möchte.

Die dem Bürger zustehende Schutzfunktion der Grundrechte und des Grundgesetzes vor fiskalisch determinierten Willkürakten der Finanzverwaltung ist in Wirklichkeit praktisch ausgesetzt und bedeutungslos.

Zusammengestellt und verfasst und von Dr. Christian Nehammer
 
 

C.

Nationalsozialistisches Steuerrecht und Restitution

Dr. Ronald Faber, LL.M. (Yale) und  Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel

 

Die beiden Autoren haben eine rechtshistorische Lücke geschlossen, über deren Größe man erst Bescheid weiß, nachdem man ihre Schrift gelesen hat.

In moderner Terminologie lässt sich das nationalsozialistische System als Ausformung organisierter Kriminalität beschreiben. Die an die Macht gekommene „Bewegung“ konnte über das Rechtssystem souverän verfügen, und zwar sowohl über die Rechtsetzung selbst als auch über den „Rechtsapparat“ zur Interpretation und Vollziehung der Normen. So wurden die verbrecherischen Absichten auf ausgeklügelte und differenzierte Weise, wie es gerade passte, umgesetzt: Einmal der offene und von einem gleichgeschalteten Staatsapparat nicht verfolgte Rechtsbruch, dann die explizit diskriminierende Rechtssetzung, schließlich die vor allem im Privatrecht wirksame Uminterpretation des geltenden Rechts durch seine dogmatische Aushöhlung.

Funktionierte es im Zivilrecht hauptsächlich über Rechtsfiguren, die die Lehre bereitstellte, musste im Steuerrecht eine besondere Rechtstechnik gefunden werden. Dieses Rechtsgebiet zeichnete sich ja stets durch eine relativgenaue gesetzliche Determination aus. Das Regime hatte die eng am Gesetz hängenden Finanzbeamten und Finanzrichter in den Griff zu bekommen: Zur Aushebelung des positiven Rechts wurde hier der singuläre Weg beschritten, mit § 1 des Steueranpassungsgesetzes von 1934 anzuordnen, dass die Steuergesetze nach „nationalsozialistischer Weltanschauung“ auszulegen seien, dass die „Volksanschauung“ zu berücksichtigen sei und dass dies auch für die Beurteilung von Tatbeständen (was immer das rechtsdogmatisch bedeuten sollte) zu gelten habe. Damit wurde das nationalsozialistische Naturrecht der „höherwertigen“ Rasse über eine globale Rechtsanwendungsregel zum Inhalt des positiven Rechts und so gelang es, das allgemeine – an sich nicht diskriminierende – Steuerrecht zum Mittel der wirtschaftlichen Vernichtung hauptsächlich der Juden zu machen.

Details:  Nationalsozialistisches Steuerrecht  
 
   
   
Themenportal Europäische Geschichte  
Die Reichsabgabenordnung   
Steueranpassungsgesetz 1934, Fritz Reinhardt  
 
 

 

Finanzverwaltung und Judenverfolgung  
Scheinlegalität und Rechtsbeugung 
 
 
 

D.

Und die Details der "Rechtsentwicklung" ab 1933 bestimmen auch heute noch das Geschehen in der Bundesrepublik Deutschland: die heute noch praktizierten Details der Verwaltungsgerichtsbarkeit können auf die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte übertragen werden, d.h. diese bewegen sich entgegen der deutlichen Bestimmung des Grundgesetzes ausserhalb der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland

aber

".....Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist....."

 
  
Quelle: wichtige und scharfsinnig dargestellte Details in "Die historische Entwicklung des Rechtsstaatsgedankens in Deutschland"