Gewaltenteilung - was ist das, was soll
sie und wie steht es mit ihr in unserem Land ?
Die klassische Staatslehre unterscheidet zwischen drei
Staatsgewalten, der ersten Gewalt (gesetzgebende
Gewalt = Legislative = Parlament), der zweiten Gewalt
(ausführende Gewalt = Exekutive, bestehend aus Regierung und
Verwaltung) und der dritten Gewalt (rechtsprechende
Gewalt = Judikative = Richter). Die erste Gewalt stellt die
Spielregeln (Gesetze) auf, nach denen der Staat funktionieren
soll und denen alle unterworfen sind (vgl. Art 20
Grundgesetz). Die zweite Gewalt handelt praktisch im Rahmen
der Gesetze (macht die Politik, führt die Gesetze aus). Die
dritte Gewalt (vgl. Art. 92 Grundgesetz) wacht darüber, dass
die Gesetze eingehalten werden (beispielsweise auch darüber,
dass sich die zweite Gewalt an die von der ersten Gewalt
festgelegten Spielregeln hält). Das Zusammenspiel der drei
Staatsgewalten setzt voraus, dass keine über die anderen die
Oberhand gewinnt und sie beherrscht. Andernfalls hätte man
nicht mehr eine Aufteilung der Staatsgewalt auf drei
verschiedene Machtträger, sondern die Alleinherrschaft einer
einzigen Gewalt, was die Gewaltenteilung gerade verhindern
soll.
Im Jahre 1532 veröffentlichte der Italiener Niccolò
Machiavelli sein Werk "Der Fürst". Es war eine
Bedienungsanleitung für machtorientierte Politiker. Hieraus
ein Zitat: "....Die Handlungen aller Menschen und besonders
die eines Herrschers, der keinen Richter über sich hat,
beurteilt man nach dem Enderfolg. Ein Herrscher braucht also
nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die
Mittel dazu stets für ehrenvoll angesehen und von jedem
gelobt. Denn der Pöbel hält sich immer an den Schein und den
Erfolg; und in der Welt gibt es nur Pöbel...".
Die Ratschläge Machiavellis sind bis zum heutigen Tage eine
Versuchung für jeden Karrierepolitiker und für manchen die
konkrete Handlungsanweisung. Politische Denker der Aufklärung
suchten immer wieder den allgegenwärtig drohenden Schatten
Machiavellis zu bannen, nicht zuletzt um die Freiheit des
Menschen vor den jeweils Mächtigen zu schützen. So entstanden
die modernen Ideen von Rechtsstaat und Gewaltenteilung. Der
Engländer John Locke, der Franzose Charles de Montesquieu und
der Deutsche Immanuel Kant gehörten zu ihren Verfechtern. Der
Rechtsstaat wurde auf Beine gestellt. Auf drei Beine.
Gewaltenteilung ist ein Strukturprinzip, ein Bauteil für die
Staatsordnung, das deren Funktionieren in einer bestimmten
Weise beeinflussen soll. Wer für die Verteilung der
staatlichen Gewalt auf unterschiedliche Organe des Staates
ist, erstrebt damit die Bändigung der Macht des Staates
durch ein System des Miteinanders und des Gegeneinanders, des
Zusammenwirkens und des Kontrollierens von und durch
diejenigen, denen die Macht anvertraut ist. Warum soll Macht
gebändigt werden? Dies soll Freiheit ermöglichen und
auf Dauer sichern sowie bessere Sachentscheidungen
zeitigen.
Wenn Gewaltenteilung ein Strukturprinzip ist, ist sie dann
nicht nur ein akademisches Problem, eben für Akademiker? Dass
dem ganz und gar nicht so ist, ergibt sich schnell mit der
Überlegung: was wäre ohne Gewaltenteilung? Die jüngere
Geschichte bietet abschreckende Beispiele: Weder das Nazi-
noch das SED-Regime wollten von Gewaltenteilung etwas wissen
und dies hat die konkreten Lebensverhältnisse vieler, wenn
nicht sogar aller Menschen nachhaltig beeinträchtigt.
Wie steht es mit der Gewaltenteilung in Deutschland?
Welche Tradition hat sie? Wie ist sie in der Ordnung des
Grundgesetzes installiert worden? Wie wird sie gelebt? Wird
sie unterlaufen, wird sie überformt? Wie haben sich die
einzelnen Gewalten entwickelt? Manche klagen, dass der Staat
des Grundgesetzes zu einer Beute der Parteien, dass er vor
allem und zunächst Parteienstaat geworden ist. Belegen die
Befunde im Bereich der Gewaltenteilung eine solche
Feststellung? Haben die Parteien es geschafft, die
Gewaltenteilung zu unterminieren und auf diese Weise Macht,
die von unterschiedlichen Machthabern ausgeübt werden soll,
doch wieder in einer oder in ganz wenigen Händen zu
vereinen, in die sie nicht gehört?
Hierzu zwei Zitate:
a. Im Jahre 1966 glaubte Karl Jaspers eine
Fehlentwicklung in Deutschland feststellen zu können
(Buchtitel: "Wohin treibt die Bundesrepublik?"):
"....Was wollen wir durch die
Bundesrepublik? Stauffenberg faßte kurz vor seinem Attentat
[auf Adolf Hitler] das Ziel in einen Satz: »Wir wollen
eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates«
macht und ihnen »Recht und Gerechtigkeit« verbürgt."
Was hat die Bundesrepublik von diesem Ziel verwirklicht?....
[....]
....Auf die Frage, ob unser Staat eine Demokratie sei,
pflegt die Antwort selbstverständlich zu sein: Ja, eine
parlamentarische Demokratie. Das Grundgesetz bezeugt es:
»Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« (Artikel 20). Wie
aber sieht das in der Realität aus? Die Verfasser des
Grundgesetzes scheinen vor dem Volke Furcht gehabt zu haben.
Denn dieses Gesetz schränkt die Wirksamkeit des Volkes auf
ein Minimum ein. Alle vier Jahre wählt es den Bundestag. Die
ihm von den Parteien vorgelegten Listen oder Personen sind
schon vorher durch die Parteien gewählt.....Die Parteien,
die keineswegs der Staat sein sollten, machen sich, entzogen
dem Volksleben, selber zum Staat....Der Staat, das sind die
Parteien. Die Staatsführung liegt in den Händen der
Parteienoligarchie. Sie usurpiert den Staat....Ihre durch
keine Spannung zu anderer Macht eingeschränkte Stellung
verführt....die Parteien wollen durch ihre eigenen Leute die
Plätze besetzen. Das ist der Lohn für die Parteiarbeit, die
Beute des Siegers nach der Wahlschlacht....".
b. Zur "Dritten Gewalt":
"....es geht darum, aufzudecken, daß
die Selbständigkeit der Gerichte in Deutschland ein Schein
ist, hinter dem eine andere rechtliche und oft auch
tatsächliche Wirklichkeit steht. Dieser Schein ist
historisch entstanden. Man hat sich an ihn gewöhnt....Die
Gewaltentrennung im heutigen staatsrechtlichen Sinne besagt,
daß Legislative, Exekutive und Rechtsprechung von
verschiedenen Organen wahrzunehmen sind. Daraus folgt
zunächst, daß diese Organe selbständig sein müssen, d. h.
ihr Eigenleben in sich tragen, ohne in ihrem Seinsbestand
von einer der anderen Gewalten abzuhängen.... Diese [die
deutsche] Justizverwaltung ist aber....im wesentlichsten
Teil, nämlich in der Spitze, den Gerichten entzogen und in
die Hand der Exekutive gelegt. Das hebt....den Seinsbestand
der Dritten Gewalt auf und macht ihn zur Fiktion
trotz Anerkennung im Grundgesetz und in den
Landesverfassungen...." [So Paulus van Husen, der
erste Präsident des Verfassungsgerichtshofes und des
Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen].
Sind diese Befunde korrekt? Funktionieren bei uns
Gewaltenbalance und Bestenauslese? Leben wir in einem
Dauerkrieg beutegieriger Parteien um Macht und Posten? Wohin
gerät ein Land mit der Zeit, in dem es möglich ist, dass
mittelmäßige Menschen immer wieder erstklassige Positionen in
den Leitungsebenen besetzen, weil die "Bestenauslese" im
Übermaße die Folgewirkung ist eines vereinsinternen,
öffentlich unzureichend kontrollierten Machtgerangels
innerhalb der politischen Parteien? Und wohin treibt ein Land,
in dem sich die Mächtigen die zu ihrer Kontrolle geschaffenen
Staatsorgane persönlich aussuchen und subtil beherrschen?
Für die von Jaspers und van Husen [siehe PERSONENINDEX]
beklagte Schieflage gibt es eine historische Erklärung:
Die Verfasser des Grundgesetzes haben dem Volk als
unmittelbar handelndem Souverän misstraut und deshalb
die Macht der politischen Parteien gestärkt [Art. 21
Grundgesetz]. Sie handelten inmitten von Trümmern und unter
dem Schock der Erfahrung, dass das deutsche Volk Adolf Hitler
in freien Wahlen an die Macht gebracht hatte. Viele von ihnen
hatten die dem Diktator zujubelnden Massen noch vor Augen und
die "Sieg Heil!"-Rufe in den Ohren. So führte, folgt man Karl
Jaspers, der Schatten Hitlers zur Infektion der jungen
Demokratie mit dem Krankheitskeim einer allmählich von dem
gesamten Staatswesen besitznehmenden Parteienvormundschaft.
Der Verfassungsgeber des Grundgesetzes wünschte sich aber eine
Umgestaltung der deutschen Staatswirklichkeit hin zum
gewaltengeteilten Rechtsstaat, wollten neue Staatsstrukturen,
die gewährleisten, dass die Macht dem Recht unterworfen ist
und dem Recht nachfolgt. Zitat Dr. Adolf Süsterhenn, CDU, Rede
vom 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem
Parlamentarischen Rat): "....Wir müssen wieder zurück zu
der Erkenntnis, daß der Mensch nicht für den Staat, sondern
der Staat für den Menschen da ist. Höchstwert ist für uns
die Freiheit und die Würde der menschlichen Persönlichkeit.
Ihnen hat der Staat zu dienen....Der Staat ist für uns nicht
die Quelle allen Rechts, sondern selbst dem Recht
unterworfen...Die Demokratie als Herrschaft der Mehrheit, zu
der wir uns unbedingt bekennen, ist allein noch nicht
geeignet, die menschliche Freiheit zu sichern....Über die
Statuierung der Menschen- und Grundrechte hinaus fordern wir
zwecks Sicherung der menschlichen Freiheit bewußt eine
pluralistische Gestaltung von Staat und Gesellschaft, die jede
Machtzusammenballung an einer Stelle verhindert. Nach
unserer Auffassung war es das historische Verdienst
Montesquieus, erkannt und verkündet zu haben, daß jede Macht
der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt ist, weil jeder Mensch
geneigt ist, wie Montesquieu sagt, »die Gewalt, die er hat, zu
mißbrauchen, bis er Schranken findet«. Aus dieser Erkenntnis
heraus fordert Montesquieu die Teilung der Staatsgewalt
in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und
ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete
Träger. Diese Auffassung....wird von uns in vollem Umfang
als richtig anerkannt, wobei wir den besonderen Nachdruck auf
die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Justiz
legen......".
Das Versagen der Dritten Gewalt während der Nazizeit wurde in
der amtlichen Begründung des Grundgesetzes [vgl. DAS
GRUNDGESETZ - Die Rechtsprechung] u.a. mit folgenden Worten
kommentiert: "Die hinter uns liegenden bitteren Erfahrungen
erklären sich zu einem nicht unwesentlichen Teil daraus, daß
die Richter mit einer schweren, soziologisch und historisch
bedingten Hypothek belastet waren, daß....der Richter auch
nach der Trennung der Gewalten ein "kleiner Justizbeamter"
geblieben war. Schon seit langem....haben sich gewichtige
Stimmen gegen diese Verbeamtung des Richters gewandt; man
wollte ihn statt dessen wieder als ersten Vertreter eines
Ur-Berufsstandes, einer menschlichen Urfunktion angesehen
wissen und einen neuen Richtertyp schaffen,
unabhängig von allen anderen Laufbahnen des öffentlichen
Dienstes." Dies geschah nicht. Unter kosmetischen
Korrekturen verblieb es bei dem alten Status der Richter.
Die Vorstellung des Verfassungsgebers von einer realen und
wirksamen Gewaltenteilung fand ihren Ausdruck im Wortlaut des
Grundgesetzes. Aber der deutsche Staatsaufbau blieb der alte,
jetzt überformt von der Herrschaft der Parteien, in denen Karl
Jaspers eigennützige Vormünder des Staatsvolks sah, woraus er
schlussfolgerte: Wo der eine wie ein Vormund handelt, wird der
andere nicht wie ein mündiger Bürger behandelt, denn das eine
schließt das andere aus.
[Beispiele für eine - mancherorts seit Jahrhunderten -
erfolgreich geübte mündige Bürgerschaft: Unmittelbare
Volkswahl der örtlichen Polizeichefs (USA); unmittelbare
Volkswahl von Richtern (USA, Schweiz); unmittelbare Volkswahl
aller Parlamentsabgeordneten (z.B. Großbritannien, Frankreich,
USA); unmittelbare Volkswahl der Mitglieder der Länderkammer
(Senatsprinzip - z.B. USA); unmittelbare Volkswahl des
Staatsoberhauptes (z.B. Frankreich, USA, Afghanistan);
Volksabstimmung über die Verlagerung des Schwerlastverkehrs
von der Straße auf die Schiene (Schweiz); Volksabstimmung über
Gesetzesvorlagen der Regierung (z.B. Schweiz, Kalifornien);
Volksabstimmung über den Beitritt zu internationalen
Vereinigungen (Polen, Norwegen und viele andere);
Volksabstimmung über die Abschaffung der nationalen Währung
(Großbritannien, Dänemark und viele andere); Volksabstimmung
über die Verfassung der Europäischen Union (z.B. Belgien,
Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Luxemburg,
Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, Tschechien).]
Die nach 1949 allgegenwärtigen Parteien verhinderten, dass die
Staatsgewalt auf drei verschiedene, einander
gleichgeordnete Machtträger übertragen wurde und
unterliefen dadurch den deutlich artikulierten Willen des
Verfassungsgebers. Die deutsche Justiz ist ein Teil des
Geschäftsbereichs der Regierung geblieben, nach 1945 wie vor
1945, nach 1949 wie vor 1949. Bis zum heutigen Tage. Zitat
Paulus van Husen: "Daß man trotzdem von unabhängigen Gerichten
spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit. Um so
grotesker wirkt sich das alles bei den Verwaltungsgerichten
aus. Der Kontrolleur ist wirtschaftlich völlig in der Hand des
Kontrollierten. Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus,
hält sie durch Beförderungsaussichten und
Dienstaufsichtsmittel in Atem, mißt ihnen jährlich die
sachlichen Bedürfnisse zu."
Warum haben die Mächtigen der ersten Jahre nach 1949 eine
Teilung ihrer Macht verhindert? Aus Angst vor dem damaligen
deutschen Volk? Aus Angst vor einer im Nazi-Staat geprägten
Richterschaft? Oder scheiterte die strukturelle Umsetzung der
Gewaltenteilungsidee einfach an den platten Machtspielen des
politischen Alltags? Gleichviel wie die Antwort ausfällt
stellt sich die Frage: Soll es dabei bleiben?
Wenn heute nicht selten beklagt wird, dass die Bundesrepublik
Deutschland in einer fortschreitenden und tiefgreifenden Krise
steckt, die auch und gerade etwas mit einem Fehlfunktionieren
unserer Staatsordnung zu tun hat, ist dann nicht die Frage
überlegenswert: Wenn wir die Gewaltenteilung künftig ernster
nehmen, kann das deutsche Politik nicht demokratisch
berechenbarer und in der Sache auch besser machen?
Die Idee der Gewaltenteilung wurde unter anderen Verhältnissen
in längst vergangenen Zeiten geboren. Die menschliche Natur
ist aber die gleiche geblieben und nur sie ist Urgrund der
Gewaltenteilungslehre, die deshalb zeitlos modern ist: "Der
in Wahrheit fortgeschrittenste Gedanke kann ein historisch
weit zurückliegender sein, aber gerade deshalb noch eine
Zukunft haben" [Karl Löwith].
Udo Hochschild
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D.
Direktor des Sozialgerichts a.D.
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