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Infos und Hintergründe:
Quintessenz:
Im deutschen Steuerwesen herrschen gruselige Zustände. Allein der in dem
Fall Fessel durch die Steuerfahndung angerichtete Schaden
dürfte die aus der 'Liechtenstein-Aktion' zu erwartenden Zusatzsteuern
weit überschreiten.
Unser Steuerrecht ist nicht vom Himmel gefallen, es ist im wesentlichen
das zur scheinlegalen Judenenteignung optimierte Recht des dritten
Reiches. Die damalige Finanzverwaltung und die Finanzgerichte waren bis
zum Beginn der Deportationen die eigentlichen Träger der
Judenverfolgung, andere Behörden waren kaum involviert. Das Steuerrecht
war dazu die wesentliche Arbeitsgrundlage.
Es ist mit geringen kosmetischen Änderungen in allen wesentlichen
Grundzügen bis heute gültig. Bis 1977 wurde sogar noch der Name
'Reichsabgabenordnung' beibehalten. Dadurch erklärt sich auch der der
damaligen NS-Ideologie folgende chaotische Aufbau und die weitgehende
Rechtlosigkeit der deutschen Steuerbürger.
Etliche Belege dazu:

Ein weiterer kritischer Punkt ist das Verhalten der Justiz bei der
Aufarbeitung nach dem Krieg. An vielfachen Rechtsbeugungen beteiligte
Richter mussten geschützt werden, weshalb die Anforderungen für den
Nachweis immer höher geschraubt wurden. Nicht ein einziger NS-Richter
wurde verurteilt. Ansonsten stellte sich die Justiz einfach blöd.
Auch dieses Verhaltensmuster wirkt bis heute fort. Daher ist es in der
Praxis nahezu unmöglich, sich gegen Rechtsbeugungen und
Verwaltungsstraftaten wirksam zu verteidigen.
Frontinus
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