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Ein Bilderbuchbeispiel zum Thema UStG aus dem  Finanzamt Halle

 

 
und so ging´s los, die Prüfungsanordnung
   
und der wurde widersprochen
   
und noch eine Anforderung
   
und dann kam der Einspruchsbescheid,: Ablehnung: man lese S 2/ 3 und staune
   
und eine lesenswerte Stellungnahme
   
und dann ein überraschender "Hausbesuch" von Mitarbeitern des Finanzamts und eine Abmahnung vom Finanzamt.   Art. 13 GG, Unverletzlichkeit der Wohnung, gilt ja nicht für das Finanzamt.

 

 

und schliesslich die notwendige Feststellungsklage

 

 

 
 
 
  und dann die 3 Stellungnahmen des Finanzamts Halle  
       
  und dann die Zwischenentscheidung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt  
       

 

und ein "langer" Antrag des FA Halle zur Klageabweisung  
       

 

und dann nochmals hierzu eine Feststellung  
       

 

 

 

 

und Neues aus Absurdistan: Verdrehung und Täuschung über Zusammenhänge von § 413 AO und § 27 b UStG des Steuerrechts sowie vorsätzlich falsches Zitat der Auslegung und Rechtsprechung zum Art. 19 GG und massive Einschüchterung durch pseudo-wissenschaftliche Formalität. Braunes Gedankengut greift um sich! Die staatliche Obrigkeit äussert sich gegenüber dem Untertan!
 
Demokratischer Rechtsstaat ????
 

 

soll oder kann der Steuerbürger das verstehen?