Ein
Bilderbuchbeispiel zum Thema UStG aus dem Finanzamt Halle
und so ging´s los,
die Prüfungsanordnung
und der wurde
widersprochen
und noch eine
Anforderung
und dann kam der
Einspruchsbescheid,: Ablehnung: man lese S 2/ 3 und staune
und eine
lesenswerte Stellungnahme
und dann ein
überraschender "Hausbesuch" von Mitarbeitern des Finanzamts und
eine Abmahnung vom Finanzamt. Art. 13 GG,
Unverletzlichkeit der Wohnung, gilt ja nicht für das Finanzamt.
und schliesslich
die notwendige Feststellungsklage
und dann die 3
Stellungnahmen des Finanzamts Halle
und dann die
Zwischenentscheidung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt
und ein "langer" Antrag des
FA Halle zur Klageabweisung
und dann nochmals hierzu
eine Feststellung
undNeues aus
Absurdistan: Verdrehung und Täuschung über Zusammenhänge von § 413
AO und § 27 b UStG des Steuerrechts sowie vorsätzlich falsches Zitat der
Auslegung und Rechtsprechung zum Art. 19 GG und massive Einschüchterung
durch pseudo-wissenschaftliche Formalität. Braunes Gedankengut greift um
sich! Die staatliche Obrigkeit äussert sich gegenüber dem Untertan!