Update am 24. Mai 2008
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Wir distanzieren uns ausdrücklich von politisch rechts- oder linksaussen angesiedelten radikalen Denkrichtungen, die zur Zeit versuchen unsere Argumentation betreffend der offensichtlich heute nicht gegebenen Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland für eigene Zwecke umzudeuten und zu missbrauchen. Wir kämpfen für  die von den Vätern des Grundgesetzes ursprünglich für Deutschland angedachte freiheitlich - demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, deren höchste und einzige politische Maßstäbe das Grundgesetz und die Grundrechte sind.

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

...zum Titel "gesetzloses Finanzamt"?

 
 
 

    

 

Finanzrichter verletzen durch Parteinahme zugunsten der Finanzämter

die Grundrechte von prozessbeteiligten Steuerbürgern!     

Unsere Pressemeldung hierzu   

 
 

 
     
 
 

Der heutige deutsche Staat wird von namhaften ausländischen Finanzexperten als bürgerfeindliches, selbstzerstörerisches und in Konsequenz

  illegitimes Gebilde bezeichnet!

 
 
 

 

 

 

Wir befinden uns im offenen Grabenkrieg zwischen

Steuerpflichtigen und Finanzbehörde!

 
 
 

 

 

 

*) Bildhistorie zum Sumoringer

   
 
 

Ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat mit etablierter Gewaltenteilung von Legislative, Judikative und Exekutive sowie einer Verfassung, die von der Exekutive strikt befolgt wird, so wie in echten Rechtsstaaten selbstverständlich?

Kann es sein, dass die Finanzverwaltung über dem Grundgesetz steht und dieses frei nach Bedarfs- sprich Finanzlage pro-fiskalisch interpretiert?

Kann es sein, dass hier keine Kontrolle durch die Judikative erfolgt, weil die eigentlich für diese Aufgabe zuständigen deutschen Finanzgerichte von der Exekutive selbst organisiert und besetzt werden? Also bestimmt der Kontrollierte seine Kontrolleure!

 

Kernthemen, die von der Finanzverwaltung schlicht ignoriert werden:
 
     
Das deutsche Umsatzsteuergesetz ist seit 01.01.2002 nichtig! Alle darauf basierenden Verwaltungsakte der Finanzämter sind nichtig!!
 
     
 
  § 32a  des deutschen Einkommensteuergesetzes ist nichtig, weil verfassungswidrig!
 
     
 
Die Realität:
 
     
Skandale und brisante Zitate aus dem Gruselkabinett der Finanzverwaltung
     
  Das Steuerrecht ist laut herrschender Lehre nicht dem Verfassungsrecht untergeordnet
     
Negativbeispiele von "besonderen" deutschen Finanzämtern!
     
 
Der Hintergrund:
 
     
Die braune Wurzel allen Übels: nur wer sich der Geschichte bewusst ist versteht das Heute!
     
     
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Vorweggenommenes Fazit:
 

Diese Webseite soll am Beispiel der Finanzverwaltung aufzeigen, wie die deutsche Exekutive mit dem staatstragenden Prinzip der Gewaltenteilung und unserer obersten Rechtsnorm - dem Grundgesetz - umgeht!
 

Das Ergebnis der Analyse:

Die Gewaltenteilung existiert in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr. Der demokratische Rechtsstaat wurde langsam aber konsequent von einer Diktatur der Regierungsparteien abgelöst.

Das von den machthabenden Parteien dominierte Finanzministerium, als wichtigster Teil der Exekutive, diktiert die gewünschten Gesetze, die im Finanzausschuss des Bundestages, einem Instrument der Legislative, von erschreckend fachunkundigen der Regierungsfraktion angehörenden Ausschussmitgliedern "abgenickt" werden. Die dann folgende Zustimmung der partei- und fraktionsgebundenen Mitglieder des Parlaments aus Bundestag und Bundesrat, also wieder der Legislative, ist sorgfältig von der Exekutive vorbestimmt.

Und die Judikative? Die Finanzämter als Handlungsorgan der Finanzverwaltung werden kurioserweise ausschliesslich durch die von der Exekutive bestimmten und somit von ihr abhängigen Finanzgerichte "kontrolliert". Also wird die zuständige Judikative von der Exekutive beherrscht. Dies hat zur Folge, dass 96,3% der Streitigkeiten vor den deutschen Finanzgerichten zu Gunsten der Finanzverwaltung und des Staates ausgingen und 3,7% zu Gunsten der Steuerbürger. Wie gesagt: der Kontrollierte bestimmt seine Kontrolleure! Quelle:

 

Wegen der beschriebenen Befugnisse der Finanzverwaltung ohne rechtsstaatliche Kontrolle und nach Belieben und Finanzlage Steueränderungsgesetze und -verordnungen einzuführen und rigoros durchzusetzen kann für ausländische Investoren ein Engagement in der Bundesrepublik Deutschland wegen fehlender langfristiger Kalkulierbarkeit der Investitionssicherheit nur mit vielen Fragezeichen verbunden sein.

 

Schon hier sei angemerkt, dass diese  in Deutschland zu beobachtende Entwicklung von vielen ausländischen Politikern und Staatsrechtsexperten mit grosser Aufmerksamkeit und Sorge beobachtet wird. Die ersten diesbezüglichen Fälle wurden beim Europäischen Gerichtshof eingereicht!

 
 

Der eigentliche Sinn dieser Webseite ist am Beispiel der Finanzverwaltung, die ein Teil der Exekutive ist, aufzuzeigen dass in der Bundesrepublik Deutschland das staatstragende Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive längst gravierend durchbrochen wurde. Ähnlichkeiten zu einem staatlichen Verwaltungssystem drängen sich auf, das wir überwunden glaubten und das vor allem die Väter unseres Grundgesetzes unter allen Umständen und für alle Zeiten verhindern wollten.

 

Am Deutlichsten wird dies sichtbar am Beispiel der Handlungen der Finanzämter, die als ausführendes Organ der parteidominierten Exekutive des Finanzministeriums von der parteidominierten Legislative mit weitestreichenden Vollmachten ausgestattet wurden, Vollmachten, die für Aktionen verwendet werden die eindeutig dem Grundgesetz und anderen Rechtsnormen, ja sogar dem Strafgesetz, zuwider laufen.

 

So taucht heute wieder die Frage auf: Was ist wichtiger, was ist bedeutsamer: die Wahrung und Verteidigung der persönlichen Rechte der Bürger, die eigentlich im Grundgesetz garantiert sind, samt dem staatstragenden Prinzip der Gewaltenteilung das jeden Bürger vor staatlicher Gewalt und Willkür schützen sollte, oder sind die Finanzbeamten wirklich befugt  ausschliesslich  und ohne Rücksicht auf die Rechtsordnung nach eigenem Ermessen ergebnisorientiert zu "vollziehen"?.

Längst wurde die Finanzverwaltung nach "modernen" wirtschaftlichen Managementgrundsätzen in eine grosse Zahl von "Profit-Centers" umstrukturiert, die ohne Berücksichtigung der Gesetze nach dem Ziel der wirtschaftlichen Gewinnmaximierung zu Gunsten des Staates ausgerichtet sind und dabei untereinander zwecks Rapport nach Oben in ständigem Wettbewerb um die "besseren Zahlen sind".

 

Aber, und so spricht das Bundesverfassungsgericht, das höchste Kontrollorgan der staatlichen Gewaltenteilung, dessen Entscheidungen alle anderen Organe, auch die Exekutive und somit die Finanzbeamten, unbedingt zu folgen hätten:

"Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie, deren Verfassung von ihren Bürgern eine Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Ordnung erwartet und einen Missbrauch der Grundrechte zum Kampf gegen diese Ordnung nicht hinnimmt".

Um den Missbrauch der Grundrechte durch die Finanzämter zu demonstrieren wurde diese Webseite geschaffen.

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Zur  Vertiefung:
 
1. 
Beeindruckende aber auch tragisch ernüchternde Beschreibung der Beseitigung der Gewaltenteilung von Udo Hochschild   
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Direktor des Sozialgerichts a.D.
 
2.

Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.  (1. Leitsatz des Lüth-Urteils, Bundesverfassungsgericht; 1 BvR 400/51, 15. Januar 1958, ganzer Text   

 
3.

Art. 1 Abs. 3 GG kennzeichnet nicht nur grundsätzlich die Bestimmungen des Grundrechtsteiles als unmittelbar geltendes Recht, sondern bringt zugleich den Willen des Verfassungsgebers zum Ausdruck, dass der Einzelne sich der öffentlichen Gewalt gegenüber auf diese Normen als auf Grundrechte im Zweifel soll berufen können.  (Bundesverfassungsgericht 289/56 des Ersten Senats vom 7. Mai 1957 )

 
 
4.

Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und orbrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie „pocht" und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen. (Ipsen: Staatsrecht II, 10. Auflage, Rn 61+65)

 

5.

 
Prof. Dr. Paul Kirchhof, Verfassungsrichter a.D., hat 2002 folgende Thesen aufgestellt,
enthalten im  Aufsatz: "Verfassungsauftrag zur Erneuerung des Steuerrechts”
 
5. 1.

Die Grundrechte schützen den Berechtigten gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegenüber jeder  anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen. ( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3. GG )

 
 
5. 2.
Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein
5. 3.

Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht.

 
 
5. 4.
Es interessiert ihn auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen
 
5. 5.

Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten.

 

 

ganzer Text 

zur Erinnerung
Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“
Martin Niemöller